Das Bundesland Vorarlberg bietet derzeit keine Landesförderungen an.
Sie können allerdings die Förderungen des Bundes in Anspruch nehmen. Informieren Sie sich hier: Bundesförderungen
Informationen zur Anzeigen- und Genehmigungspflicht von PV-Anlagen
Betriebliche PV-Anlagen und Ladestationen sind genehmigungsfrei!
Die Bundesregierung hat per 1. März 2021 einen Erlass veröffentlicht, durch den betriebliche PV-Anlagen und Ladestationen grundsätzlich genehmigungsfrei sind.
Mehr dazu: zum Erlass
- Genehmigung nach Bauordnung
- keine Bauanzeige notwendig für Aufdach-Anlagen, wenn Mindestabstände und Abstandsflächen eingehalten werden (max. Abstand 30 cm parallel zur Dach- oder Wandfläche)
- Bauanzeige notwendig für Aufdach-Anlagen, wenn Mindestabstände und Abstandsflächen nicht eingehalten werden (max. Abstand 30 cm parallel zur Dach- oder Wandfläche)
- Genehmigung nach Elektrizitätsgesetz
- Keine Genehmigung nötig für Photovoltaik-Anlagen bis 500 kWp
- Vereinfachtes Genehmigungsverfahren für Anlagen ab 501 kWp
- Genehmigung nach Naturschutzgesetz
- Im Naturschutzgesetzt werden Photovoltaikanlagen nicht explizit erwähnt. Im § 35 Bewilligung steht für den Allgemeinfall aber folgendes: Die Bewilligung ist zu erteilen, wenn gewährleistet ist, dass durch die Erteilung von Auflagen, Bedingungen oder Befristungen, keine Verletzung der Interessen der Natur oder Landschaft besteht.
Mehr dazu: Informationen zu den Richtlinien
Fragen Sie auch in Ihrer Gemeinde nach, ob sie aktuell eine Förderung für Photovoltaik-Anlagen budgetiert hat.
(Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben übernehmen wir keine Gewähr.)