1. Fördercall zum Investitionszuschuss am 21. April

EAG: Jetzt geht es los

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Mit einem Gesamtbudget von 240 Mio. Euro für 2022 und deren Aufteilung in bis zu vier Calls steht das EAG nun in den Startlöchern: Ab dem 21. April, voraussichtlich um 17 Uhr, sind Förderanträge über die bewährte OeMAG-Förderstelle einreichbar.

Je nach Anlagengröße gelten unterschiedliche Fördersätze zwischen 285 und 170 €/kWp. Alle Anlagen können mit einem geförderten Stromspeicher ausgestattet werden, für diesen gibt es einheitlich 200 €/kWh.

Stromspeicher allein werden im Rahmen des EAG allerdings nicht gefördert, dafür soll via KLIEN ein eigenes Förderprogramm mit einem Budget von 5 Mio. Euro aufgelegt werden. Ein Startzeitpunkt ist hier allerdings noch nicht bekannt.

Absolute Fördersätze

  • Kategorie A: 285 Euro/kWp für bis zu 10 kWp
  • Kategorie B: max. 250 Euro/kWp* für > 10 kWp bis 20 kWp
  • Kategorie C: max. 180 Euro/kWp* für > 20 kWp bis 100 kWp
  • Kategorie D: max. 170 Euro/kWp* für > 100 kWp bis 1 MWp
  • Speicher: 200 Euro/kWh

* Reihung nach zwingend anzugebendem Förderbedarf. Daher: Angabe des max. Förderbedarf oder geringer (Nach Fristende: Reihung von geringster bis höchster Förderbedarf; bei gleich hohen Förderbedarfen verschiedener Förderwerber zusätzlich nach Einreichdatum)

In den Kategorien A, B und C ist grundsätzlich eine Kombinationen mit weiteren bundes-, landes- und gemeinderechtlichen Förderungen möglich, allerdings nur unter Einhaltung der beihilferechtlichen Förderhöchstgrenzen.

Budget nach Kategorie

Je nach Kategorie stehen 2022 unterschiedliche Budgets zur Verfügung, die in drei bzw. vier Fördercalls abgerufen werden können:

Kategorie A110 Mio. Euro
Kategorie B50 Mio. Euro
Kategorie C40 Mio. Euro
Kategorie D40 Mio. Euro

Termine der Fördercalls

Kategorie A (4 Fördercalls)

  • 21.04.2022 – 19.05.2022 (Start vermutlich ab 17 Uhr)
  • 21.06.2022 – 19.07.2022
  • 23.08.2022 – 20.09.2022
  • 18.10.2022 – 15.11.2022

Kategorie B (4 Fördercalls)

  • 21.04.2022 – 02.06.2022 (Start vermutlich ab 17 Uhr)
  • 21.06.2022 – 19.07.2022
  • 23.08.2022 – 04.10.2022
  • 18.10.2022 – 29.11.2022

Kategorie C (3 Fördercalls)

  • 21.04.2022 – 02.06.2022 (Start vermutlich ab 17 Uhr)
  • 23.08.2022 – 04.10.2022
  • 18.10.2022 – 29.11.2022

Kategorie D (3 Fördercalls)

  • 21.04.2022 – 02.06.2022 (Start vermutlich ab 17 Uhr)
  • 23.08.2022 – 04.10.2022
  • 18.10.2022 – 29.11.2022

Berechnung der Förderhöhe

Die Höhe der Förderung berechnet sich aus den folgenden drei Kriterien, wobei der geringste errechnete Fördersatz herangezogen wird: a) absoluter Fördersatz (siehe Tabelle), b) max. 30% der Investitionskosten, c) für kleine/mittlere/große Unternehmen gelten folgende max. Fördersätze: 65/55/45 Prozent der förderfähigen Kosten (netto). Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass nicht alle Investitionskosten förderfähig sind (§ 10 Abs. 4 VO).

Zuschläge für innovative Anlagen

Im Rahmen des EAG erhalten innovative PV-Anlagen einen Zuschlag von 30 %. Als solche gelten nach §6 Abs. 5 VO

  • Gebäudeintegrierte Anlagen mit mind. einer der folgenden Funktionen: 
    • mechanische Steifigkeit oder strukturelle Integrität;
    • primärer Wetterschutz, Beschattung oder Wärmedämmung;
    • Brand- oder Lärmschutz;
    • Trennung zwischen Innen- und Außenbereich; Schutz oder Sicherheit.
  • Schwimmende Anlagen auf durch bauliche Eingriffe geschaffenen Wasserkörper
  • Anlagen als Parkplatzüberdachung auf befestigten Flächen bei zumindest10 Stellplätzen/ Fahrradabstellplätzen;
  • Anlagen an Lärmschutzwänden und –wällen sowie Staumauern;
  • Agri-Photovoltaikanlagen, wenn vertikal montierte PV-Module oder aufgeständerteModule mit einer Höhe der Modultischunterkante von mindestens zwei Metern über ebenem Boden.

Abschläge für Anlagen auf landwirtschaftlich genutzten Fläche bzw. im Grünland

Anlagen auf landwirtschaftlich genutzter Fläche oder einer Fläche im Grünland erhalten einen Abschlag von 25 % auf den Fördersatz (siehe §6 VO). Dafür gelten allerdings folgende Ausnahmen:

  • eine Agri-Photovoltaikanlage. Vorgaben: Landwirtschaftliche Hauptnutzung (im Fall vontierischen Erzeugnissen mind. 0,3 Großvieheinheiten/Hektar) und gleichmäßige Verteilung der PV-Module über die Gesamtfläche; mind. 75 % der Gesamtfläche muss zur LW-Produktion genutzt werden
  • PV auf/an einem Gebäude oder einer baulichen Anlage und das oder die zu einem anderen Zweck als der Erzeugung von Strom aus Photovoltaikanlagen zumindest drei Jahre vor Antragstellung auf Förderung fertiggestellt wurde
  • eine Anlage auf einem durch bauliche Eingriffe geschaffenen Wasserkörper
  • eine Anlage auf einer geschlossenen oder genehmigten Deponiefläche oder einerAltlast
  • eine Anlage auf einem Bergbau- oder Infrastrukturstandort
  • eine Anlage auf einer militärischen Fläche mit Ausnahme von militärischen Übungsgeländen

Links:

EAG Investzuschuss | PHOTOVOLTAIC AUSTRIA (pvaustria.at) »
EAG-Investitionszuschüsse | OeMAG »