Bundesförderungen

Erneuerbaren Ausbau Gesetz (EAG): ab 21. Juni 2022 beginnt der 2. Fördercall

Erhöhtes Budget für Kategorie A auf 60 Mio. Euro für den 2. Fördercall!

Beginn der Antragstellung: Der zweite Fördercall findet von 21. Juni bis 19. Juli 2022 statt und gilt für Kategorie A & B.

Das bereitgestellte Förderbudget beträgt insgesamt 240 Mio. Euro pro Jahr. Bei Anlagen bis zu einer Größe von 100 kWp besteht außerdem die Möglichkeit die EAG Förderung mit anderen Bundes-, Gemeinde-, und Landesförderungen zu kombinieren.

Die Förderung wird entweder als Marktprämie (ab 10 kWp) oder als einmaliger Investitionszuschuss gewährt. Bei Photovoltaikanlagen wird jedes einzelne kWp und bei Stromspeichern jedes einzelne kWh gefördert. Das förderbare Limit bei Stromspeichern beträgt 50 kWh und bei PV Anlagen 1.000 kWp.

Mehr dazu: Bundesförderung – Erneuerbaren Ausbau Gesetz

Übergangslösung für PV-Anlagen die vor dem Start des EAG errichtet wurden (bis 21. Jänner 2023)

Seit dem 21.04.2022 ist offiziell das EAG in Kraft getreten. Damit PV-Anlagen die im Zeitraum vom 22.12.2020 bis zum 20.04.2022 bestellt oder beauftragt wurden gibt es jetzt eine Übergangslösung.

Ebenfalls hat diese Übergangslösung Gültigkeit für PV-Anlagen, die im Rahmen der Förderungsaktion „Photovoltaik-Anlagen 2020-2022“ des Klima- und Energiefonds registriert aber nicht innerhalb der 12-Wochen-Frist umgesetzt werden konnten.

Gefördert werden:

  • Aufdach- und Freifeld-Anlagen
  • bis zu 50 kWp (Die PV-Anlage selbst kann auch größer sein)
  • Pro Standort max. 1 PV-Anlage

Höhe der Förderung:

  • Die ersten 0 – 10 kWp: 250 € / kWp
  • Weitere 10 – 20 kWp: 200 € / kWp
  • Weitere 20 – 50 kWp: 150 € / kWp
  • Bei gebäudeintegrierten Anlagen zusätzlich: 100 € / kWp

Mehr dazu: Bundesförderung – Übergangslösung EAG für PV-Anlagen

Förderung von Ladestationen (Wallboxen) und intelligenten Ladekabeln für Private (bis 31.03.2023)

Für Wallboxen im Ein-/Zweifamilienhaus gibt es keine Einschränkungen im Rahmen der Förderungsaktion. Alle Wallboxen sind förderungsfähig, solange sie von einem konzessionierten Elektroinstallateur installiert wurden. Zur Wahrung der Versorgungsqualität müssen Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge mit Bemessungsleistung ≥ 3,6 kVA vom Elektriker beim Netzbetreiber angemeldet werden und etwaige weitere Vorgaben des Netzbetreibers sind einzuhalten.

Um ein „intelligentes Ladekabel“ handelt es sich, wenn es eine integrierte Kontrollbox (ICCB), eine 3-Phasen-Lademöglichkeit, einen Fehlerstromschutzmechanismus (AC und DC) und eine Schutzeinrichtung entsprechend IEC 62752 beinhaltet.

Der Förderbeitrag beträgt 600.- EUR.

Mehr dazu: Bundesförderung – Wallboxen und intelligente Ladekabel

Förderung von Inselanlagen

Für Anlagen zur Eigenversorgung in Insellagen ohne Netzzugangsmöglichkeit
Gilt für Unternehmen, Vereine und konfessionelle Einrichtungen

Gefördert werden bis zu 35% Förderung der förderungsfähigen Kosten
Mindest-Investition: 10.000 Euro
Zeitpunkt der Antragstellung: Vor Errichtung der Anlage

Mehr dazu: Bundesförderung – Inselanlagen

Betriebliche PV-Anlagen und Ladestationen sind genehmigungsfrei

Die Bundesregierung hat per 1. März 2021 einen Erlass veröffentlicht, durch den betriebliche PV-Anlagen und Ladestationen grundsätzlich genehmigungsfrei sind.

Mehr dazu: zum Erlass

FÖRDERUNGEN für Photovoltaik und Speicher in der LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT! (Budget derzeit ausgeschöpft)

Gefördert werden neu installierte, im Netzparallelbetrieb geführte Photovoltaik-Anlagen größer 5 kWp bis inklusive der Fördergrenze von 50 kWp sowie neu installierte Stromspeicher bis zu einer Fördergrenze 3 kWh/kW (bezogen auf die Leistung der Photovoltaikanlage).

PV-Anlagen:

  • für freistehende Anlagen/Aufdachanlagen 275 Euro/kWp
  • für gebäudeintegrierte Anlagen 375 Euro/kWp

Stromspeicher:

  • 350 Euro/kWh für 0 – 5 kWh nutzbare Speicherkapazität
  • 300 Euro/kWh für jede weitere kWh zwischen > 5 – 10 kWh
  • 280 Euro/kWh für jede weitere kWh zwischen > 10 – 20 kWh
  • 250 Euro/kWh für jede weitere kWh > 20 kWh

Mehr dazu: Bundesförderung – Photovoltaik & Speicher in Land- und Forstwirtschaft

ÖMAG-Förderungen für 2022

ÖMAG-Investitionsförderung: (aktuell ausgeschöpft)

für die Errichtung oder Erweiterung von PV-Anlagen oder Stromspeicher werden max. 30% der Errichtungskosten gefördert.

PV-Anlagen (max. 500 kWp gefördert, Anlage kann auch größer sein):

  • 250 Euro/kWp bis 100 kWp
  • 200 Euro/kWp von 101 kWp bis 500 kWp

Stromspeicher (max. 50 kWh gefördert, Speicher kann auch größer sein):

  • 200 Euro/kWh bei Speicherkapazität von mind. 0,5 kWh bis max. 50 kWh pro kWp

Eine Kombination der ÖMAG-Förderung mit der aws-Investitionsprämie ist möglich, die ÖMAG-Förderung mit der KLIEN-Förderung ist nicht möglich.

Mehr dazu: Investitionsförderung der ÖMAG

ÖMAG-Tarif-Förderung (aktuell ausgeschöpft, Einreichung auf Warteliste weiterhin möglich)

Tarif-Förderung von Auf- und Indach-Anlagen größer als 5 kWp bis max. 200 kWp (keine Freiflächenanlagen mehr)
Einspeisetrarif für PV-Strom bei Antragstellung und Vertragsabschluss im Jahr 2021:
7,06 Cent/kWh (für 13 Jahre mit diesem Wert gefördert)

Zusätzlich einmaliger Investitionszuschuss zur Tarif-Förderung:

  • einmaliger Investitionszuschuss von 250 Euro pro kWp
  • Investitionförderung: für die Errichtung werden zusätzlich 30% der Errichtungskosten gefördert (bezogen auf die Engpassleistung der Anlage)

Mehr dazu: Tarifförderung der ÖMAG

Landesförderungen

Die meisten Bundesländer bieten eigene Förderungen für Photovoltaik-Anlagen an, die entweder mit der Bundesförderung kombiniert oder nur alleine beantragt werden können.

Mehr dazu: Landesförderungen Photovoltaik

Allgemeine Übersicht zu den Einspeisetarifen der Stromanbieter in ganz Österreich:

Mehr dazu: Österreichische Einspeisetarife ins Stromnetz

Und fragen Sie auch in Ihrer Gemeinde nach, ob sie aktuell eine Förderung für Photovoltaik-Anlagen budgetiert hat.

(Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben übernehmen wir keine Gewähr.)

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