Wien

Photovoltaik-Anlagen für Private und Betriebe

Von der Förderung betroffen sind neu installierte Photovoltaik Anlagen im Netzparallelbetrieb. Diese müssen mindestens 800 Volllaststunden (500 Volllaststunden bei vertikal montierte PV-Anlagen) pro Jahr aufweisen. Folgende Photovoltaik Anlagen können gefördert werden:

  • Auf-Dach-Anlagen
  • gebäudeintegrierte Anlagen
  • freistehende/Freiflächenanlagen, die über ein Bürgerbeteiligungsmodell finanziert werden
  • vertikal montierte PV-Anlagen (Fassade)

Es werden außerdem nur Anlagen gefördert, die größer als 50 kWp sind. Anlagen die kleiner als 50kWp sind, werden über die Bundesförderungen des Klimafonds abgedeckt. Die Förderungen können zudem kombiniert werden. Die Förderungshöhe beträgt:

  • Für die ersten 1 – 100 kWp: 250 € / kWp
  • Für weitere 101 – 500 kWp: 200 € / kWp
  • Es werden max. 30 % der förderungsfähigen Kosten gefördert (abzüglich der Erlöse der ersten 5 Jahre)

Mehr dazu: Förderung Wien – Photovoltaik für Private & Betriebe

Photovoltaik-Anlagen mit Dachbegrünung oder als Verschattung am Dach 

Gefördert werden neu installierte PV-Anlagen auf Gründächern und als Verschattungseinrichtung für Dachlandschaften mit Aufenthaltscharakter und Dachbegrünung in Wien, die im Netzparallelbetrieb geführt werden und mindestens 900 Volllaststunden pro Jahr aufweisen. Die Förderhöhe beträgt:

  • Für die ersten 1 – 100 kWp: 400 € / kWp
  • Für weitere 101 – 500 kWp: 350 € / kWp
  • Es werden max. 30 % der förderungsfähigen Kosten gefördert (abzüglich der Erlöse der ersten 5 Jahre -> es werden 3,5 Cent / kWp zugrunde gelegt)

Mehr dazu: Förderung Wien – Photovoltaik Anlagen auf Gründächern

Stationäre Stromspeicher (bis 31.12.2022)

Gefördert werden Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser oder betriebliche Gebäude bis zu 10 kWh. Die Förderungshöhe beträgt:

  • 200 Euro / kWh (bis max. 10 kWh)
  • max. 30 % der förderungsfähigen Gesamtkosten in Form eines einmaligen Investitionskostenzuschusses
  • Zusätzlich: 300 Euro bzw. max. 30 % der förderungsfähigen Kosten für die Installation eines Lastmanagementsystems.

Mehr dazu: Förderung Wien – Stationäre Stromspeicher

Informationen zur Anzeigen- und Genehmigungspflicht von PV-Anlagen

Betriebliche PV-Anlagen und Ladestationen sind genehmigungsfrei!

Die Bundesregierung hat per 1. März 2021 einen Erlass veröffentlicht, durch den betriebliche PV-Anlagen und Ladestationen grundsätzlich genehmigungsfrei sind.
Mehr dazu: zum Erlass

  • Genehmigung nach Bauordnung
    • keine Bauanzeige/Genehmigung notwendig, wenn das Fluchtniveau des Gebäudes max. 11m beträgt
    • Baugenehmigung notwendig, wenn das Fluchtniveau des Gebäudes mehr als 11m beträgt
  • Genehmigung nach Elektrizitätsgesetz
    • Anzeige notwendig für Anlagen bis 50 kWp
    • vereinfachtes Genehmigungsverfahren für Anlagen von 51 – 100 kWp
    • ordentliches Genehmigungsverfahren für Anlagen ab 101 kWp
  • Genehmigung nach Naturschutzgesetz
    • Die Errichtung und wesentliche Änderung von Anlagen mit einer zusammenhängend bebauten Fläche von mehr als 2.500 m² bedürfen im Grünland einer Bewilligung der Behörde.

Mehr dazu: Informationen zu den Richtlinien

(Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben übernehmen wir keine Gewähr.)

TEILEN