Vorarlberg

Das Bundesland Vorarlberg bietet derzeit keine Landesförderungen an.

Sie können allerdings die Förderungen des Bundes in Anspruch nehmen. Informieren Sie sich hier: Bundesförderungen

Informationen zur Anzeigen- und Genehmigungspflicht von PV-Anlagen

Betriebliche PV-Anlagen und Ladestationen sind genehmigungsfrei!

Die Bundesregierung hat per 1. März 2021 einen Erlass veröffentlicht, durch den betriebliche PV-Anlagen und Ladestationen grundsätzlich genehmigungsfrei sind.

Mehr dazu: zum Erlass

  • Genehmigung nach Bauordnung
    • keine Bauanzeige notwendig für Aufdach-Anlagen, wenn Mindestabstände und Abstandsflächen eingehalten werden (max. Abstand 30 cm parallel zur Dach- oder Wandfläche)
    • Bauanzeige notwendig für Aufdach-Anlagen, wenn Mindestabstände und Abstandsflächen nicht eingehalten werden (max. Abstand 30 cm parallel zur Dach- oder Wandfläche)
  • Genehmigung nach Elektrizitätsgesetz
    • Keine Genehmigung nötig für Photovoltaik-Anlagen bis 500 kWp
    • Vereinfachtes Genehmigungsverfahren für Anlagen ab 501 kWp
  • Genehmigung nach Naturschutzgesetz
    • Im Naturschutzgesetzt werden Photovoltaikanlagen nicht explizit erwähnt. Im § 35 Bewilligung steht für den Allgemeinfall aber folgendes: Die Bewilligung ist zu erteilen, wenn gewährleistet ist, dass durch die Erteilung von Auflagen, Bedingungen oder Befristungen, keine Verletzung der Interessen der Natur oder Landschaft besteht.

Mehr dazu: Informationen zu den Richtlinien

Fragen Sie auch in Ihrer Gemeinde nach, ob sie aktuell eine Förderung für Photovoltaik-Anlagen budgetiert hat.

(Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben übernehmen wir keine Gewähr.)

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