Oberösterreich

Förderung Tragfähigkeit PV-Dächer (bis 01.07.2022)

Im Rahmen dieser Förderung soll die Tragfähigkeit von Dächern für die Installation von PV-Anlagen verbessert werden. Folgende Aspekte sind in der Förderung inkludiert:

Statische Berechnung: Untersuchung des Daches und Ausarbeitung einer statischen Maßnahme, um die Tragfähigkeit des Daches für die Installation einer netzgeführten PV-Anlage zu erhöhen. Folgende Kosten werden gefördert:

  • Unternehmen / unternehmerisch tätige Organisationen: bis zu 50 % der förderrelevanten Kosten (max. 1.500 €)
  • Vereine, konfessionelle Einrichtungen, Gemeinden & Privatpersonen: bis zu 65% der förderrelevanten Kosten (max. 1.500 €)

Bauliche Maßnahmen: Benötigte Investitionen für die Umsetzung der statischen Maßnahmen (z. B. eine statische Verstärkung des Dachstuhls).

  • Vereine, konfessionelle Einrichtungen & Gemeinden: bis zu 65 % der förderrelevanten Kosten (max. 100.000 €)
  • Privatpersonen: bis zu 65 % der förderrelevanten Kosten (max. 15.000 €)

Für Gemeinden, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Privatpersonen erhöhen sich die Fördersatz um weitere 10 %, wenn es sich bei der Sitzgemeinde um eine EGEM-Energiespar-Klimabündnis-Gemeinde handelt.

Mehr dazu: Förderung Oberösterreich – Tragfähigkeit PV-Dächer

Informationen zur Anzeigen- und Genehmigungspflicht von PV-Anlagen

Betriebliche PV-Anlagen und Ladestationen sind genehmigungsfrei!

Die Bundesregierung hat per 1. März 2021 einen Erlass veröffentlicht, durch den betriebliche PV-Anlagen und Ladestationen grundsätzlich genehmigungsfrei sind.

Mehr dazu: zum Erlass

  • Genehmigung nach Bauordnung
    • Bauanzeige notwendig für Photovoltaikanlagen bis 400 kW, soweit sie frei stehen und ihre Höhe mehr als 2 m über dem künftigen Gelände beträgt oder soweit sie an baulichen Anlagen angebracht werden und die Oberfläche der baulichen Anlage um mehr als 1,5 m überragen.
    • Freistehende PV-Anlagen mit mehr als 5 kWp dürfen im Grünland nur errichtet werden, wenn im Flächenwidmungsplan eine entsprechende Sonderausweisung „Sonderausweisung für Funk-, Photovoltaik- und Windkraftanlagen“ die Errichtung zulässt.
    • Freistehende Anlagen unter 5 kW können auch auf Flächen errichtet werden, die eine Bauland-Widmung besitzen.
  • Genehmigung nach Elektrizitätsgesetz
    • kein Bewilligungsverfahren nötig für Anlagen bis 400 kWp
    • ordentliches Bewilligungsverfahren nötig für Anlagen ab 401 kWp
  • Genehmigung nach Naturschutzgesetz
    • keine Anzeige oder Genehmigung nötig für freistehende Anlagen bis 50m² und max. Abstand von 30m zum Wohngebäude
    • Anzeige nötig für freistehende Anlagen bis 500m² und einem Abstand über 30m zum Wohngebäude
    • Genehmigung nötig für freistehende Anlagen ab 501m²

Mehr dazu: Informationen zu den Richtlinien

Fragen Sie auch in Ihrer Gemeinde nach, ob sie aktuell eine Förderung für Photovoltaik-Anlagen budgetiert hat.

(Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben übernehmen wir keine Gewähr.)

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