Niederösterreich

Wohnbauförderung Eigenheimsanierung

Im Rahmen der Wohnbauförderung werden ebenfalls Energieeffizienzmaßnahmen (z. B. eine PV Anlage) gefördert. Besitzen Sie einen Energieausweis, können Sie folgende Förderungen beantragen:

Förderung: 10 % Einmal-Zuschuss der förderbaren Sanierungskosten. (bis zu maximal 12.000 €)

Zusatzförderung: 2 % Jahres-Zuschuss der förderbaren Sanierungskosten über 10 Jahre. (bei Aufnahme eines Bankdarlehns)

Mehr dazu: Förderung Niederösterreich – Eigenheimsanierung

Wohnbauförderung Eigenheim

Durch die Errichtung einer Photovoltaik Anlage kann eine Ergänzung zur Basisförderung beantragt werden.

Mehr dazu: Förderung Niederösterreich – Eigenheim

Informationen zur Anzeigen- und Genehmigungspflicht von PV-Anlagen

Betriebliche PV-Anlagen und Ladestationen sind genehmigungsfrei!

Die Bundesregierung hat per 1. März 2021 einen Erlass veröffentlicht, durch den betriebliche PV-Anlagen und Ladestationen grundsätzlich genehmigungsfrei sind.

Mehr dazu: zum Erlass

  • Genehmigung nach Bauordnung
    • keine Bauanzeige notwendig für Aufdach-Anlagen
    • keine Bauanzeige notwendig für Freiflächen-Anlagen bis 50 kWp
    • Bauanzeige notwendig für Freiflächen-Anlagen ab 51 kWp
    • Baugenehmigung nötig für PV-Anlagen in Schutzzonen und erhaltungswürdigen
      Altortgebieten
  • Genehmigung nach Elektrizitätsgesetz
    • keine Genehmigung notwendig für PV-Anlagen bis 200 kWp
    • vereinfachtes Genehmigungsverfahren für PV-Anlagen mit 201 – 500 kWp
    • ordentliches Genehmigungsverfahren für PV-Anlagen ab 501 kWp
  • Genehmigung nach Raumordnung
    • PV-Freiflächen-Anlagen mit mehr als 50 kW sind anzeigepflichtig und dürfen nur im Grünland mit der Widmung “Grünland-Photovoltaikanlage” errichtet werden.
    • PV-Freiflächen-Anlagen, die größer als 2 Hektar sind, können nur auf Flächen errichtet werden, die im überörtlichen Raumordnungsprogramm ausgewiesen sind. Ausgenommen sind:
      • Altlasten gemäß Altlastensanierungsgesetzt
      • Deponien, die dem Abfallwirtschaftsgesetz unterliegen
  • Genehmigung nach Naturschutzgesetz
    • PV-Anlagen auf Freiflächen außerhalb des Ortsbereiches benötigen eine Bewilligung nach NÖ Naturschutzgesetz 2000.

Mehr dazu: Informationen zu den Richtlinien

Fragen Sie auch in Ihrer Gemeinde nach, ob sie aktuell eine Förderung für Photovoltaik-Anlagen budgetiert hat.

(Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben übernehmen wir keine Gewähr.)

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