Burgenland

Förderung PV-Anlagen und/oder Stromspeicher (bis 31.12.2022)

  • Errichtung netzgeführter PV-Anlagen ohne Stromspeichersystem
    • 30% der föderungsfähigen Kosten, 275 Euro pro kWp
    • gefördert werden max. 10 kWp
  • Errichtung netzgeführter PV-Anlagen mit Stromspeichersystem
    • 30% der föderungsfähigen Kosten, max. 2750 Euro
    • max. Fördersumme = max. 10 kWp zu je 275 Euro + max. 10 kWh (Speicherkapazität) zu je 275 Euro
  • Nachrüstung bestehender PV-Anlagen mit Stromspeichersystem
    • 30% der föderungsfähigen Kosten, 275 Euro pro kWh
    • gefördert werden max. 10 kWh

Wird gleichzeitig eine Wärmepumpe (max. 1 Jahr Abstand) nach den Förderrichtlinien für die Förderung von Alternativenergieanlagen errichtet, wird außerdem ein Kombinationsbonus von 500 € gewährt.

Mehr dazu: Förderung Burgenland – PV-Anlagen & Stromspeicher

Informationen zur Anzeigen- und Genehmigungspflicht von PV-Anlagen

Betriebliche PV-Anlagen und Ladestationen sind genehmigungsfrei!

Die Bundesregierung hat per 1. März 2021 einen Erlass veröffentlicht, durch den betriebliche PV-Anlagen und Ladestationen grundsätzlich genehmigungsfrei sind.

Mehr dazu: zum Erlass

  • Genehmigung nach Bauordnung
    • keine Bauanzeige notwendig für Aufdachanlage bis 10 kWp
    • Baugenehmigung nötig für Aufdachanlage ab 11 kWp
    • Baugenehmigung nötig für freistehende und aufgeständerte PV-Anlagen
  • Genehmigung nach Elektrizitätsgesetz
    • keine Genehmigung notwendig für Aufdachanlagen bis 100 kWp
    • Anzeige nötig für Anlagen von 101 – 500 kWp
    • Genehmigung nötig für Anlagen ab 501 kWp
  • Genehmigung nach Raumordnung
    • Genehmigung nötig für Anlagen auf folgenden Gebäudeflächen (laut Flächenwidmungsplan der Gemeinde):
      • Grünfläche-Kellerzone
      • Grünfläche-Sonderzone
      • Grünfläche-Weinproduktionszone
      • Grünfläche-Freihaltezone
    • Die Errichtung einer Photovoltaik Anlage mit einer Modulfläche größer als 35 m² (100 m² bei Betriebs- und Industriegebietsflächen), ist nur in einer Eignungszone (von der Landesregierung durch Verordnung festzulegen) zulässig.

Mehr dazu: Informationen zu den Richtlinien

Fragen Sie auch in Ihrer Gemeinde nach, ob sie aktuell eine Förderung für Photovoltaik-Anlagen budgetiert hat.

(Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben übernehmen wir keine Gewähr.)

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